top of page
AGBs

GELTUNGSBEREICH

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Kuchenwunder e. U. (Carmen Schlägel), Schulstraße 10, 4212 Neumarkt im Mühlkreis und dem Auftraggeber einer Konditorware gelten ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung. Mit der Buchung eines Workshops oder der Bestellung einer Konditorware, erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGBs einverstanden. Abweichende Sondervereinbarungen im Einzelfall sind nur dann gültig, wenn sie von Kuchenwunder e. U. schriftlich bestätigt wurden. Ich behalte mir das Recht vor, dass alle Angaben von Kuchenwunder e. U., unbeabsichtigte Rechtschreibfehler und Irrtümer enthalten können.

KONTAKT

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.hochzeit.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

  

BESTELLUNG

Nach Anfrage, bekommt der Kunde ein unverbindliches Angebot. Möchte er das Angebot annehmen, so muss er diesem schriftlich zustimmen. Nach Bestellung erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung des Auftrages zurück. Erst mit der schriftlichen Zusage oder der Zusendung einer Auftragsbestätigung gilt eine Bestellung als angenommen und der Vertrag kommt zustande. Bei Hochzeitstorten wird mit Angebotsannahme der dem Angebot beigelegte, verbindliche Buchungsantrag ausgefüllt und retourniert. Mit diesem werden sämtliche Details zur Bestellung festgehalten und die Bestellung wird verbindlich. Kuchenwunder e. U. behält sich eine Ablehnung von Aufträgen, ohne eine Angabe von Gründen vor. Ist es der Firma Kuchenwunder aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) nicht möglich, den Auftrag zu erfüllen, kann dieser jederzeit abgesagt und storniert werden. Mit Zustimmung dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen, verzichtet der Kunde/die Kundin in jedem Fall auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Firma Kuchenwunder. Die Firma Kuchenwunder wird sich bemühen einen Ersatzkonditor zu finden, verpflichtet sich allerdings keinesfalls dazu.

 

RÜCKTRITT/WIDERRUFSBELEHRUNG
Ein Rücktrittsrecht kann nicht gewährt werden, wenn es sich um Waren handelt, die nach Kundenspezifikation (Personalisierung) gefertigt wurden (§ 4KSchG).

 

ALLERGIEHINWEISE

Über allergene Zutaten informiere ich Sie auf Wunsch und vor Bestellung gerne schriftlich oder mündlich. Schicken Sie mir dazu bitte einfach eine Anfrage an info@kuchenwunder.at. Kuchenwunder e. U. ist bemüht Ihre Produkte getrennt von anderen Konditoreiwaren zu fertigen, es können jedoch Spuren allergener Zutaten in den Produkten nicht zu 100 % ausgeschlossen werden. Für mögliche allergische Reationen, kann die Firma Kuchenwunder e. U. daher keine Haftung übernehmen. Der Kunde bzw. der Gastwirt des Kunden bekommt zusätzlich bei Übergabe/Lieferung der Konditorwaren gesetzlich geregelte Allergiehinweise ausgehändigt. Der Kunde trägt nach Lieferung/Abholung die volle Verantwortung und übernimmt die Haftung, dass diese Allergiehinweise gut sichtbar für alle Personen, die die Konditorware verzehren aufgelegt werden oder diese über die Inhalte zumindest mündlich informiert werden.

 

PRODUKT/PREIS

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, inkl. USt., ab Werk und exklusive Liefer- bzw. Versandkosten. Der Preis wird nach Anfrage in einem Angebot mitgeteilt. Die Konditorwaren werden laut der vorausgegangenen Beschreibung im Angebot übermittelt, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Den jeweiligen Preis entnehmen Sie dem vorausgegangenen Angebot. Zusätzliche Leistungen, die der Auftraggeber nach der Angebotsannahme schriftlich kund tut, werden extra verrechnet.

 

ZAHLUNG/EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Firma Kuchenwunder e. U. Für größere Tortenaufträge (z. B. Hochzeitstorten) wird bei Bestellung eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des Preises exkl. Lieferkosten laut Angebot bzw. Vereinbarung in Rechnung gestellt. Die Restzahlung ist spätestens 3 Tage vor Auslieferung/Abholung fällig und muss auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto überwiesen werden. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Im Falle einer Nichtzahlung behält sich Kuchenwunder e. U. das Recht vor, Mahnspesen pro erfolgter Mahnung inkl. Verzugszinsen zu verrechnen.

 

Bei kleineren Tortenaufträgen erhält der Kunde bei Abholung/Lieferung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Übergabe der Ware (innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist) fällig und muss auf das auf der Rechnung genannte Geschäftskonto überwiesen werden. Die Entscheidung ob eine Anzahlung fällig ist, obliegt der Firma Kuchenwunder e. U. und wird dem Kunden im Angebotsschreiben mitgeteilt.

 

LIEFERUNG/ABHOLUNG

Meine Waren werden ausschließlich geliefert oder abgeholt, ein Versand ist nicht möglich. Die genauen, anfallenden Lieferkosten entnehmen Sie dem vorausgegangenen Angebot. Die Lieferung und somit auch die Errechnung der Lieferkosten gehen vom Firmensitz in Neumarkt im Mühlkreis aus. An einseitig durch den Kunden gesetzte Lieferfristen ist die Firma Kuchenwunder e. U. nicht gebunden.

 

Die Lieferung von den bestellten Konditorwaren erfolgt zum vereinbarten Termin. Bei der Lieferung richtet sich der Preis nach Lage/Entfernung der Lieferadresse. Für Fahrten werden pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) 0,90 Euro verrechnet, mindestens jedoch 20 Euro. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.

Bei gelieferten Bestellungen übernimmt die Firma Kuchenwunder den Aufbau/Zusammenbau der Torten vor Ort. Für den Tortenanschnitt und die Verteilung ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

GEFAHRTRAGUNG/GEFAHRENÜBERGANG

Konditoreiwaren sind nur eine begrenzte Zeit lang haltbar. Wurde eine Selbstabholung vereinbart, so muss der Kunde die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt entgegennehmen. Wird die bestellte Ware (Torte, Pralinen, Kekse, …) durch den Kunden (oder dem Gastwirt des Kunden) nicht zum mündlich oder schriftlich vereinbarten Zeitpunkt übernommen, so geht die gesamte Gefahr, insbesondere für die Frische und Genießbarkeit des Produkts, auf den Kunden über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Neuherstellung der bestellten Produkte. Da es sich ausschließlich um Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch handelt und Kuchenwunder e. U. den Vertrag erfüllt hat, besteht kein Rückgaberecht.

 

Bei Übergabe der Ware an den Kunden oder den schriftlich oder mündlich vereinbarten Transporteur/Lieferungsempfänger, gehen sämtliche Risiken und die Haftung an den Kunden/Transporteur/Lieferungsempfänger über.

 

STORNIERUNG

 

Für Stornierungen Ihres Auftrags fallen folgende Stornogebühren an.

 

Ab Buchung bis 6 Monate vorher | 50 %

Bis 5 Monate vorher | 100 %

 

Die Prozentsätze beziehen sich auf den Gesamtbetrag. Wurde bereits eine Anzahlung getätigt, wird die Differenz gegebenenfalls rückerstattet. Von den Stornobedingungen ausgenommen ist höhere Gewalt für Auftraggeber und Auftragnehmer (schwere Krankheit, Tod, Krieg usw.)

 

DESIGN

Jede von Kuchenwunder e. U. hergestellte Torte ist ein künstlerisch von Hand hergestelltes Unikat, welches individuell nach Kundenwünschen gefertigt wird. Kuchenwunder e. U. behält sich allerdings das Recht auf künstlerische Freiheit vor. Abweichungen von Farben, Formen, Blumen oder sonstigen Design-Details unterliegen ebenfalls der künstlerischen Freiheit und stellen keinen Mangel dar.

 

WERBUNG

Kuchenwunder e. U. behält sich das Recht vor, sämtliche Torten und Konditorerzeugnisse die selbst hergestellt werden, vor Abholung/Auslieferung zu fotografieren und diese Fotos zu Werbezwecken kommerziell zu nutzen. Ist dies nicht gewünscht, so haben Sie die Möglichkeit 7 Tage nach Lieferung/Abholung schriftlich zu wiedersprechen.

 

VERLEIH VON TORTENZUBEHÖR

Wird die Torte mit einem Tortenständer geliefert, so handelt es sich dabei um einen Leihgegenstand. Die Kosten für den Verleih von Tortenzubehör wie Tortenplatten, Tortenständer usw., die für die Präsentation der Hochzeitstorte/Anlasstorte notwendig sind, sind im Angebot detailliert aufgeführt. Das geliehene Zubehör muss innerhalb von 3 Tagen nach Abholung/Lieferung sauber und unbeschädigt an Carmen Schlägel (an den Firmenstandort in Neumarkt im Mühlkreis und während der Betriebszeiten) zurückgebracht werden. Kommt es zum Verlust oder werden die Tortenzubehörteile beschädigt oder mit extremen Gebrauchsspuren zurück gebracht, so trägt der Kunde die Kosten dafür und muss diese ersetzen. In Streitfällen trägt der Kunde die Beweispflicht, dass die Mängel auf diversen Tortenzubehörteilen vor Übergabe bereits vorhanden waren.

 

UHRHEBERRECHT

Das Angebot von Kuchenwunder e. U. umfasst die Umsetzung kundenspezifischer Gestaltungsvorgaben, insbesondere auch nach Vorlagen des Kunden. Beauftragt der Kunde die Firma Kuchenwunder e. U. mit der Gestaltung einer Konditorware nach einer von ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlage, bestätigt der Kunde damit zugleich, Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Erteilt der Kunde der Firma Kuchenwunder e. U. einen Auftrag zur Gestaltung einer Konditorware, ohne Inhaber der hierzu erforderlichen Rechte zu sein, haftet er für alle daraus resultierenden Rechtsfolgen.

 

DATENSCHUTZ

Daten werden von der Firma Kuchenwunder e. U. gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben. Die Firma Kuchenwunder e. U. gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung z. B. Inkassobüros, die Übermittlung der Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

 

Stand: März 2020

bottom of page